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Steuerfreie Sachbezüge

Teuerungsprämie für Arbeitgeber:innen erklärt

| 8 Minuten Lesezeit
Die Anerkennung von Mitarbeitern ist per Teuerungsprämie 2022 besonders einfach.

Inhalte

1. Möglichkeiten mit der Teuerungsprämie für Arbeitgeber:innen
    1.1 Fragen & Antworten zur Teuerungsprämie
2. Teuerungsprämie für Mitarbeiter:innen – Zusammenfassung
3. Das wichtigste nochmal in Kürze
4. Neben der Teuerungsprämie: Weitere Möglichkeiten zur Unterstützung

Die österreichische Regierung hat in diesem Jahr ein großes Antiteuerungspaket ausgearbeitet. Es besteht aus einigen Einmalzahlungen wie beispielsweise dem Klimabonus und dem Teuerungsbonus, aber auch aus Aktionen wie der Abschaffung der kalten Progression oder eben der Teuerungsprämie.

Um dieses komplexe Thema etwas verständlicher zu machen, haben wir Ihnen die Informationen als kleines Q & A aufbereitet:

1. Möglichkeiten mit der Teuerungsprämie für Arbeitgeber:innen 

Arbeitgeber:innen hatten bislang mehrere Möglichkeiten, Mitarbeiter:innen lohnabgabenfreie Zuwendungen zu gewähren. Dazu zählt z.B. auch die Option, (digitale) Essensbons zur Förderung des Mittagessens bis zur Höhe von 1.760 € pro Jahr und Mitarbeiter:in lohnabgabenfrei zur Verfügung zu stellen. (ggf. auch rückwirkend für das jeweils bestehende Kalenderjahr).

In den Jahren 2022 und 2023 gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, Mitarbeiter:innen einen Betrag bis zu 3.000 € zu gewähren, der lohnsteuerfrei und auch sozialversicherungs- und lohnnebenkostenfrei ist. So können Sie Mitarbeiter:innen in Zeiten hoher Inflation besonders unterstützen.

 

1.1 Fragen & Antworten zur Teuerungsprämie

Für die abgabenfreie Zahlung genügt nach Ansicht des Finanzministeriums eine arbeitsvertragliche Einzelvereinbarung und ist nicht an einen Kollektivvertrag oder eine KV–ermächtigte Betriebsvereinbarung geknüpft.

Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Zahlung an alle Mitarbeiter:innen oder eine sachlich differenzierte Gruppe von Mitarbeiter:innen geht.

Ja, Sie können eine Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarungen mit jedem bzw. jeder Mitarbeiter:in treffen und auch mehr als etwaig geregelte Beträge auszahlen.

Die Teuerungsprämie ist am Lohnkonto auszuweisen und kann auch in Form von Gutscheinen ausbezahlt werden. Hier ist jedoch darauf zu achten, dass die Erfassung trotzdem am Lohnzettel erforderlich ist!

Die Teuerungsprämie kann auch über mehrere Teilbeträge steuerfrei mit den laufenden Bezügen erfolgen. Auch hier ist darauf zu achten, dass die Beträge am Lohnkonto ausgewiesen werden.

Nein: die Teuerungsprämie ist ein lohnabgabenfreies Goodie, welches als Primärvoraussetzung bedingt, dass Sie dieses Ihren Mitarbeiter:innen zusätzlich zu dem bisherigen Konvolut an Bezügen gewähren. Der Grund hierfür liegt darin, dass der Gesetzgeber explizit vorsieht, dass die Teuerungsprämie nicht anstelle von bisherigen Zahlungen gewährt werden darf, da diesfalls die Voraussetzung der „zusätzlichen“ Zahlung fehlen würde.

Ja, denn eine Karenzierung ist eine ruhende Anstellung. Wenn für die Teuerungsprämie alle Voraussetzungen erfüllt werden, ist es kein Problem diese hier auszuzahlen.

Die Teuerungsprämie pro Mitarbeiter:in kann auch gestaffelt ausbezahlt werden. Die Lohnabgabenbefreiung setzt in erster Linie eine zusätzliche Zahlung aufgrund der Teuerung voraus, ist aber ansonsten mit keinen Bedingungen verbunden. Die Zahlung kann daher an unterschiedliche Dienstnehmer:innen in unterschiedlicher Höhe gewährt werden (wobei sich die unterschiedliche Höhe etwa aus dem Anreiseweg und den damit verbundenen erhöhten Treibstoffkosten ergeben kann). Nicht zuletzt aus arbeitsrechtlichen Gründen empfehlen wir Differenzierungen nach sachlichen Grundsätzen vorzunehmen. Laut Beauskunftung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ist insbesondere auch die Möglichkeit gegeben, einer geringfügig beschäftigten Person die Teuerungsprämie (in vollem lohnabgabenbegünstigten Ausmaß) zukommen zu lassen, ohne dass die Komponente der geringfügigen Beschäftigung verloren geht.

Es bedarf nicht zwingend einer schriftlichen Vereinbarung, nichtsdestotrotz ist eine solche naturgemäß empfehlenswert, um die Beweggründe für die Gewährung einer Teuerungsprämie von Arbeitgeber:innen zu dokumentieren, wobei dies insbesondere dann zu empfehlen ist, wenn die Teuerungsprämien nur an spezifische Mitarbeiter:innen zur Auszahlung gelangen soll.

Am Lohnkonto ist eine eigene Lohnart mit einer Titulierung wie etwa “Teuerungsprämie gem.  § 124b Z 408 EStG“ zu empfehlen.

Ungeachtet dessen, ob es sich hierbei bislang um eine diskretionäre/freiwillige Leistung wie eine Erfolgsprämie handelt, die das Unternehmen bei einem positiven Erfolg des Geschäftsjahres auszahlt oder aber es sich um eine individualarbeitsrechtlich verbindliche Zusage handelt, ist eine „Umwandlung“ in eine lohnabgabenfreie Teuerungsprämie nicht zu empfehlen. Diesfalls würde der gesetzlich gebotene Aspekt der „zusätzlichen Zahlung“ fehlen, weswegen Teuerungsprämien nur dann lohnabgabenfrei entrichtet werden können, wenn sie in der bisherigen Form in der Vergangenheit nicht zur Auszahlung gelangt sind.

2. Teuerungsprämie für Mitarbeiter:innen – Zusammenfassung

Unser Fazit: Die Teuerungsprämie ist eine gute Sache, da sie Arbeitgeber:innen die Möglichkeit gibt, zusätzlich zu anderen steuerfreien Benefits wie z.B. der Förderung des Mittagessens, Mitarbeiter:innen mit steuerfreien Mitteln zu unterstützen. Hier ist auf jeden Fall darauf zu achten, dass es sich um zusätzliche Leistungen handelt. Vertraglich verankerte oder regelmäßig gewährte Zuschüsse dürfen nicht in die Teuerungsprämie für Mitarbeiter:innen umgewandelt werden. Eine Pflicht den Betrag, auch im Falle von Gutscheinlösungen wie der Edenred Geschenk Karte, am Lohnkonto auszuweisen besteht.

 

3. Das wichtigste nochmal in Kürze

Was ist die Teuerungsprämie?

Im Jahr 2022 und 2023 können Arbeitgeber:innen zusätzlich 3.000 € Sonderzahlungen an Mitarbeiter:innen auszahlen. Diese sind zusätzlich zu anderen regelmäßigen Zahlungen und für Mitarbeiter:innen steuerfrei und und betragsfrei.

Wie ist die Teuerungsprämie geregelt?

Arbeitgeber:innen können ihren Mitarbeiter:innen die Teuerungsprämie in belieibger Höhe bis zu 3.000 € pro Kalenderjahr auszahlen. Bereits bestehende Mitarbeiter-Benefits wie der steuerfreie Essenszuschuss können nicht in die Teuerungsprämie umgewandelt werden.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber:innen von der Teuerungsprämie?

Für Arbeitgeber:innen wie Arbeitnehmer:innen ist die Teuerungsprämie bis 3.000 € steuerfrei. Zusätzlich ist es eine wertvolle Unterstützung der Mitarbeiter:innen in Zeiten von Inflation und Teuerung.

Wer bekommt die Teuerungsprämie?

Teuerungsprämie wird von Arbeitgeber:innen an ihre Mitarbeiter:innen ausgezahlt.

4. Neben der Teuerungsprämie: Weitere Möglichkeiten zur Unterstützung

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