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Steuerfreie Sachbezüge

Hohe Inflation: Arbeitnehmer:innen unterstützen & Kosten sparen

| 4 Minuten Lesezeit


      Inhalte

  1. Belastende Situation für Mitarbeiter:innen & Unternehmen
  2. Auswirkung der Inflation auf Unternehmen & Lohn
  3. Bei Inflation: Sollen Unternehmen Gehalt anpassen?
  4. Folgen der Inflation für Mitarbeiter:innen abmildern mit dem steuerfreien Essenszuschuss
    4.1. Inflation: Unternehmen sparen mit Essenszuschuss
  5. Inflation für Arbeitnehmer:innen abfedern & Vorteile nutzen


Wir alle spüren sie sehr deutlich: die höchste Inflationsrate seit April 1976. Im Mai lag sie in Österreich laut Statistik Austria bei 7,7 Prozent. In der gesamten Euro-Zone sogar bei 8,1 Prozent. Konkret bedeutet dies steigende Preise und weniger Kaufkraft.


1. Belastende Situation für Mitarbeiter:innen & Unternehmen

Ein leerer Geldbeutel ist jedoch nicht nur für Arbeitnehmer:innen deutlich spürbar. Auch Unternehmen merken die Inflationsrate, die damit weniger Umsatz durch zahlende Kundschaft verzeichnen, besonders in Branchen deren Produkte und Leistungen nicht zu den lebensnotwendigen Gütern zählen.

Der Versuch eine steigende Inflation dauerhaft mit Gehaltserhöhungen auszugleichen, kann jedoch schwierig werden. Um eine Win-Win Situation für Unternehmen und Mitarbeiter:innen zu schaffen, gibt es durchaus besser geeignete Maßnahmen, zum Beispiel den steuerfreien Essenszuschuss. So können beide Seiten Steuern sparen und die Kaufkraft der Mitarbeiter:innen kann erhöht werden.


2. Auswirkung der Inflation auf Unternehmen & Lohn

Wie die konkreten Auswirkungen einer Inflation auf Lohn und Arbeitsmarkt aussehen, ist nicht einseitig zu beantworten oder vorherzusagen. In der Volkswirtschaft werden unter anderem mit dem Ansatz der sogenannten Phillips-Kurve mögliche Szenarien diskutiert. Die Phillips-Kurve von 1958 beschreibt den Zusammenhang zwischen Lohnänderungen bzw. Preisniveauänderungen und der Arbeitslosenquote.

Generell kann beobachtet werden, dass die Verkaufspreise der Unternehmen steigen, um wettbewerbsfähig zu bleiben und gleichzeitig sinkt dadurch die Kaufkraft. Vor allem bei nicht lebensnotwendigen Gütern kann dies im schlimmsten Fall zu Umsatzeinbußen führen. Gleichzeitig stehen die eigenen Mitarbeiter:innen möglicherweise vor außerordentlichen finanziellen Herausforderungen, denen Unternehmer:innen im besten Fall gegensteuern sollten.


3. Bei Inflation: Sollen Unternehmen Gehalt anpassen?

Dahinter steht die Vorstellung, dass Unternehmen Lohnsteigerungen über die Produktpreise an die Kund:innen abwälzen und damit höhere Löhne zu höheren Preisen führen werden. Man nennt dies die Lohn-Preis-Spirale. Eine Gehaltserhöhung stellt also nicht das Allheilmittel gegen Inflation dar.

Häufig fällt in Zeiten der Inflation jedoch die Forderung das Gehalt an die Inflation anzupassen. Dabei wird häufig übersehen, dass den Unternehmen und Arbeitnehmer:innen der steuerfreie Essenszuschuss größere Vorteile bringen kann. Mitarbeiterbenefits können zudem zum Teambuilding beitragen, etwa durch eine gemeinsame Mittagspause.

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4. Folgen der Inflation für Mitarbeiter:innen abmildern mit dem steuerfreien Essenszuschuss

Wenn die Inflation die Kaufkraft verringert und die Lebensmittelpreise steigen, sind viele Arbeitnehmer:innen gleich mehrfach belastet. Denn im Zuge der Inflation stiegen die Preise bei Nahrungsmitteln um 8,8 Prozent und auch Hotels und Restaurants erhöhten ihre Preise im Schnitt um 7,3 Prozent.So wird gesunde Ernährung und der Genuss im Restaurant noch teurer.

Über den steuerfreien Essenszuschuss können Unternehmen ihre Mitarbeiter:innen bei hoher Inflation zusätzlich unterstützen und eine Win-win-Situation schaffen. Denn anders als bei einer Gehaltserhöhung, ist der Essenszuschuss von Steuer- und Sozialversicherungsabgaben befreit.
 

„Arbeitnehmer:innen geben im Schnitt zwischen 11 € und 18 € für Mittagessen aus – bis zu 8 € davon können seitens der Arbeitgeber:innen steuerfrei als Unterstützung gegeben werden.“

- Christoph Monschein, Geschäftsführer Edenred Austria
 

4.1. Inflation: Unternehmen sparen mit Essenszuschuss

Ein solcher Zuschuss ist bis zu 8 € pro Arbeitstag pro Mitarbeiter:in steuerfrei, wenn er in Restaurants für Mahlzeiten zum sofortigen Konsum eingelöst wird. Wird der Essenszuschuss für Lebensmittel in Supermärkten oder Bäckereien eingelöst, ist der Zuschuss bis zu 2 € pro Arbeitstag steuerfrei. Bei 220 Arbeitstagen im Jahr kann ein Unternehmen so bis zu 1.760 € steuerfrei bezuschussen.

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5. Inflation für Arbeitnehmer:innen abfedern & Vorteile nutzen

Abgesehen davon, dass der steuerfreie Essenszuschuss die Inflation für Arbeitnehmern:innen leicht kompensiert, bietet er weitere Vorteile.

  • Mit einem Zuschuss zur Mittagpause wird eine regelmäßige Arbeitspause eher eingehalten, vor Ort sowie im Homeoffice.
  • Gesundheit, Ausgeglichenheit und nicht zuletzt auch Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter:innen wird gefördert.
  • Eine gemeinsame Mittagspause im Team steigert den Teamzusammenhalt und das Gemeinschaftsgefühl.

Der steuerfreie Essenszuschuss wirkt also gerade in Zeiten einer hohen Inflation im Unternehmen auf viele Arten effektiver und facettenreicher als eine reine Gehaltserhöhung.
 

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  • Steuervorteile: bis zu 8 € pro Arbeitstag und Mitarbeiter:in steuerfrei
  • Auch im Homeoffice & bei Lieferservices mit Edenred Restaurant zahlen
  • (Digitale) Essensgutscheine ohne Tageslimit & an jedem Wochentag nutzbar
  • Gemeinsames Mittagessen mit Kolleg:innen verbessert Betriebsklima & Teamspirit

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