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Geschenke als Betriebsausgabe: Regeln, Grenzen & Tipps

Geschenke spielen im Geschäftsalltag eine wichtige Rolle. Doch mit solchen Zuwendungen stellt sich unweigerlich auch die Frage nach der steuerlichen Behandlung von Geschenken.
Was sind Betriebsausgaben?
Betriebsausgaben sind laut § 4 Abs. 4 des österreichischen Einkommensteuergesetzes (EStG) die Kosten, die direkt durch den Betrieb eines Unternehmens veranlasst sind. Es handelt sich um jene Aufwendungen oder Ausgaben, die einem Unternehmen ermöglichen, seine betriebliche Tätigkeit aufrechtzuerhalten.
Gelten Mitarbeitergeschenke als Betriebsausgaben?
Ja, Geschenke an Arbeitnehmer:innen sind, sofern betrieblich veranlasst, als freiwilliger Sozialaufwand abzugsfähig.
Steuerliche Behandlung von Mitarbeitergeschenken
Bei Geschenken an Mitarbeiter:innen gilt, dass Geschenke bis zu einem Wert von 186 € pro Jahr und pro Mitarbeiter:in steuerfrei gewährt werden. Für Bargeld gilt das allerdings nicht.
Falls es mehrmals pro Jahr Geschenke geben sollte, dürfen diese zusammen den Betrag nicht überschreiten.
Bei bestimmten Dienstjubiläen oder Firmenjubiläen verdoppelt sich dieser Freibetrag sogar auf bis zu 372 €.
| Art des Mitarbeitergeschenks | Abzugsfähig als Betriebsausgabe? | Steuerfrei? | Maximalbetrag pro Jahr | Besonderheiten / Bedingungen |
|---|---|---|---|---|
| Sachgeschenk (z. B. Gutschein, Produkt) | ✅Ja | ✅Ja | 186 € | Muss betrieblich veranlasst sein, keine Bargeldzuwendung |
| Sachgeschenk bei Jubiläum | ✅Ja | ✅Ja | +186 € zusätzlich | Nur bei bestimmten Anlässen wie Dienst- oder Firmenjubiläum |
| Bargeldgeschenk | ✅Ja | ❌Nein | – | Immer steuerpflichtig, zählt zum Arbeitslohn |
Wichtig ist außerdem, die Zuwendung gut zu dokumentieren, etwa mit Angabe des Anlasses, des Empfängers oder der Empfängerin und des exakten Werts.
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Praxistipps für Unternehmen
Damit Sie der oder dem Beschenkten eine Freude machen und zeitgleich die Geschenke als Betriebsausgabe absetzen können, gilt es aufmerksam zu sein. Diese Punkte sollten Sie beachten.
- Wählen Sie Sachgeschenke statt Geld, damit Sie nicht lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig werden.
- Achten Sie darauf, beim Wert der Geschenke unter den jährlichen Freigrenzen zu bleiben (186 € pro Mitarbeiter:in und Jahr).
- Dokumentieren Sie alle Geschenke gründlich, um bei einer Betriebsprüfung auf der sicheren Seite zu sein.



