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Erfahren Sie Wissenswertes rund um die Themen steuerfreie Weihnachtsgeschenke, Sachbezug, Essenszuschuss, steuerfreie Fringe Benefits für Mitarbeiter:innen in Österreich, CSR, Human Resources und vieles mehr.

Steuerfreie Sachbezüge

Wie funktioniert der steuerfreie Essenszuschuss?

| 4 Minuten Lesezeit
Edenred Essenszuschuss - für mehr #Mittagsliebe

Inhalte

1. Der steuerfreie Essenszuschuss als Erfolgsmodell
2. Wann ist ein Essenszuschuss vom Arbeitgeber in Österreich steuerfrei?
3. Steuerfreier Essenszuschuss im Homeoffice
4. Der digitale Essenszuschuss: So sieht die Zukunft aus
5. Edenred: Ihr Partner für den steuerfreien Essenszuschuss

Ein Essenszuschuss ist eine finanzielle Unterstützung, die Arbeitgeber:innen ihren Mitarbeiter:innen gewähren, um die Kosten für Mahlzeiten zu decken. In Österreich kann dieser Zuschuss in Form von Essensgutscheinen erfolgen und ist oft steuerlich begünstigt. In Österreich liegt der steuerfreie Essenszuschuss bei bis zu 8 Euro pro Arbeitstag.

Sind Sie auf der Suche nach einer Möglichkeit, um Ihre Mitarbeiter:innen zu motivieren, zu binden, und für das Recruiting im War for Talents Ihre Arbeitgebermarke zu stärken? Dann sollten Sie den in Österreich steuerfreien Essenszuschuss für Ihre Angestellten oder Arbeitnehmer:innen in Erwägung ziehen.

1. Der steuerfreie Essenszuschuss als Erfolgsmodell

In Österreich gib es wie in vielen anderen Ländern einen vom Staat geförderten Essenszuschuss, den Arbeitgeber:innen ihren Arbeitnehmer:innen freiwillig zur Verfügung stellen können. Warum das eine gute Idee ist? Der Essenszuschuss ist sowohl steuerfrei als auch sozialversicherungsbefreit.

Der Essenszuschuss ist eine attraktive Alternative zu bevorstehenden Gehaltserhöhungen, da er sowohl steuerfrei als auch sozialversicherungsbefreit ist. Dadurch können Unternehmen bares Geld sparen, während die Mitarbeiter:innen von einer finanziellen Entlastung profitieren. Darüber hinaus steigert der Essenszuschuss die Mitarbeitermotivation, fördert die Mitarbeiterbindung und verbessert das Betriebsklima, indem er gemeinsame Mittagspausen im Team fördert.

2. Wann ist der Essenszuschuss in Österreich steuerfrei?

Die Verpflegung für Mitarbeiter:innen in Gastronomie und Supermärkten darf in Österreich nicht im Vorhinein in bar ausgezahlt werden, da es sich um eine zweckgebundene Sozialleistung des Unternehmens an die Mitarbeiter:innen handelt. Eine rechtssichere Möglichkeit des Mittagszuschusses stellt die Ausgabe in Form von Gutscheinen dar. Diese dürfen nicht gegen Bargeld getauscht werden können und Dienstnehmer:innen müssen sich bei der Einlösung ihres Essenszuschuss identifizieren können.

Seit dem 30. Juni 2020 sind solche Essensgutscheine bis zu 8 € pro Arbeitstag pro Mitarbeiter:in steuerfrei, wenn sie in Restaurants für Mahlzeiten eingelöst werden können.

Können die Gutscheine für den Lebensmitteleinkauf eingesetzt werden, also beispielsweise in Supermärkten, ist der Zuschuss bis zu einem Wert von bis zu 2 € pro Arbeitstag steuerfrei.


"Arbeitnehmer:innen geben im Schnitt zwischen 11 € und 18 € für Mittagessen aus – bis zu 8 € davon können seitens der Arbeitgeber:innen steuerfrei als Unterstützung gegeben werden."

- Christoph Monschein, General Manager Edenred Austria

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Übrigens:

Auch die Geschäftsführung darf den Essenzuschuss erhalten, sofern sie selbst im Unternehmen angestellt ist. Laut Ziffer 17 gilt die Steuerbefreiung für „freie oder verbilligte Mahlzeiten, die der Arbeitgeber an nicht in seinen Haushalt aufgenommene Arbeitnehmer zur Verköstigung am Arbeitsplatz freiwillig gewährt.“ Die Eigentümer:innen, also reine Gesellschafter:innen des Unternehmens und deren im Haushalt lebenden Mitglieder wären also nicht berechtigt, den Essenzuschuss zu empfangen.

Edenred Restaurant

Essensgutscheine
Max. 8 €/Tag/MA steuerfrei


Einlösbar bei Dean & David, Nordsee, Akakiko, MyIndigo, foodora uvm.

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Edenred Lebensmittel

Lebensmittelgutscheine
Max. 2 €/Tag/MA steuerfrei


Einlösbar bei Spar, Billa, Alfies, Adeg, uvm.
 

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3. Steuerfreier Essenszuschuss im Homeoffice

Aufgrund der veränderten Arbeitswelten (Homeoffice, flexible Arbeitszeiten, ortsungebundenes Arbeiten) kann der Essenszuschuss in Form von Gutscheinen seit dem Jahr 2020 auch zuhause oder unterwegs eingesetzt werden. Eine Konsumation am Arbeitsplatz oder in einer Gaststätte sind nicht mehr zwingend erforderlich.

Dass diese Praxis auch künftig rechtlich in Ordnung ist, wurde im Dezember 2021 durch einen Nationalratsbeschluss und einer Konkretisierung im Einkommenssteuergesetz bestätigt. Dadurch kann der Essenszuschuss im Homeoffice beispielsweise auch für Lieferservices und Take-Away Bestellungen eingesetzt werden.

Die Gutscheine können kumuliert ohne wertmäßiges Tageslimit an jedem Wochentag eingelöst werden, also auch an Wochenenden und zu jeder Tageszeit. Das Einlösen des Essenszuschusses ist in ganz Österreich möglich. Arbeiten Ihre Mitarbeiter:innen also im Außendienst, sind quer über Österreich verteilt oder befinden sich im Homeoffice, sind die Essensbons - natürlich steuerfrei in Österreich - auch eine Möglichkeit.

4. Der digitale Essenszuschuss

Der Essenszuschuss muss nicht in Form klassischer Papiergutscheine ausgegeben werden, sondern kann auch digital genutzt werden, beispielsweise als

Die digitalen Möglichkeiten bringen eine Menge Vorteile mit sich: Arbeitgeber:innen müssen nicht mehr monatlich Essensmarken an ihre Arbeitnehmer:innen verteilen, denn der Mittags­zuschuss kann per Mausklick zum Monatsersten aufgeladen werden und minimiert so den administrativen Aufwand.

Die Angestellten haben ihr Guthaben immer im Blick, können kontaktlos mit Prepaid-Karte per NFC am Terminal oder mobil über gängige Zahlungsarten wie Google Pay oder Apple Pay direkt mit dem Smartphone bezahlen.

5. Edenred: Ihr Partner für den steuerfreien Essenszuschuss

Sie interessieren sich für einen rechtssicheren, steuerfreien Essenszuschuss für Ihre Mitarbeiter:innen in Österreich? Edenred bietet digitale Benefit-Lösungen als Prepaid-Karte inkl. App und mobiler Zahlung. Diese können im österreichweiten Edenred Akzeptanzpartnern-Netzwerk eingelöst werden. Edenred Restaurant und Edenred Lebensmittel sind die modernste Form des digitalen Essenszuschuss in Österreich.

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Beim Essenszuschuss für Mitarbeiter:innen handelt es sich um eine freiwillige Sozialleistung, die Arbeitgeber:innen ihren Arbeitnehmer:innen zur Verfügung stellen können. In Österreich ist das bis zu einem Betrag von 1.760 €/Jahr/Mitarbeiter:in möglich.

Der Essenszuschuss ist unter folgenden Voraussetzungen steuerfrei: 

  • Zweckgebundenheit (keine Barauszahlung im Voraus)
  • Steuerfreibeträge einhalten (bis zu 1.760 €/Jahr/Mitarbeiter:in)
  • Steuerliche Bestimmungen einhalten (geringerer Freibetrag, wenn auch für Lebensmittel einlösbar)
     

Edenred bietet in Österreich die steuerfreien Essenszuschusslösungen Edenred Restaurant und Edenred Lebensmittel für Mitarbeiter:innen an. Nehmen Sie gerne Kontakt mit unserem Beratungsteam auf.

Seit dem 30. Juni 2020 ist der Essenszuschuss bis zu 8 € pro Arbeitstag pro Mitarbeiter:in steuerfrei, wenn er in Restaurants für Mahlzeiten eingelöst werden kann.

Kann der Essenszuschuss auch für Lebensmittel eingesetzt werden, also beispielsweise in Supermärkten, ist der Zuschuss bis zu einem Wert von bis zu 2 € pro Arbeitstag steuerfrei.

Aufgrund der veränderten Arbeitswelten kann der Essenszuschuss in Form von Gutscheinen seit dem Jahr 2020 auch zuhause oder unterwegs eingesetzt werden. Eine Konsumation am Arbeitsplatz oder in einer Gaststätte sind nicht mehr zwingend erforderlich.

Der steuerfreie Essenszuschuss in Österreich muss vom Unternehmen für seine Mitarbeiter:innen gekauft und zur Verfügung gestellt werden.

Die wichtigsten Vorteile des Essenszuschuss sind:

  • Steuerersparnis für Arbeitgeber:innen im Vergleich zu höheren Bruttogehältern (Lohnsteuerbefreiung)
  • Steuerersparnis für Arbeitnehmern:innen (Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbefreiung)
  • Mitarbeitermotivation
  • Mitarbeiterbindung
  • Besserer Teamspirit durch gemeinsames Mittagessen
  • Ortsunabhängige Mitarbeiterverpflegung

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