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Erfahren Sie Wissenswertes rund um die Themen Sachbezug, Essenszuschuss, steuerfreie Fringe Benefits für Mitarbeiter:innen in Österreich, CSR, Human Resources und vieles mehr.

Steuerfreie Sachbezüge

Essenszuschuss: Steuerfreier Benefit in Österreich

| 4 Minuten Lesezeit
Edenred Wochen bei Tolstoy, dem digitalen, veganen Restaurant am Wiener Naschmarkt.

Inhalte

1. Der steuerfreie Essenszuschuss als Erfolgsmodell
2. Wann ist ein Essenszuschuss vom Arbeitgeber in Österreich steuerfrei?
3. Ist die Höhe des Essenszuschusses fix?

    3.1. Beispiel 1 - Zuschuss geringer als Höchstbetrag
    3.2. Beispiel 2 - Höchstbetrag für Essenzuschuss ausschöpfen
    3.3. Beispiel 3 - einzelne Mitarbeiter:innen belohnen
4. Essenszuschuss einlösen – im Homeoffice und ohne Limit
5. Der digitale Essenszuschuss: So sieht die Zukunft aus
6. Produkte & Lösungen von Edenred

Sind Sie auf der Suche nach einer Möglichkeit, um Ihre Mitarbeiter:innen zu motivieren, zu binden, und für das Recruiting im War for Talents Ihre Arbeitgebermarke zu stärken? Dann sollten Sie den in Österreich steuerfreien Essenszuschuss für Ihre Angestellten oder Arbeiter:innen in Erwägung ziehen.

1. Der steuerfreie Essenszuschuss als Erfolgsmodell

In Österreich gib es wie in vielen anderen Ländern einen vom Staat geförderten Essenszuschuss, den Arbeitgeber:innen ihren Arbeitnehmer:innen freiwillig zur Verfügung stellen können. Die Arbeitnehmer:innen bekommen mit dem Mittagszuschuss freie oder verbilligte Mahlzeiten, etwa für die Mittagspause. Warum das eine gute Idee ist? Der Essenszuschuss ist sowohl steuerfrei als auch sozialversicherungsbefreit.

Statt hoher Gehälter oder einer anstehenden Gehaltserhöhung kann mit Mitarbeiter-Essen bares Geld für Sie und Ihre Angestellten gespart werden. Zudem erhöht der Mittagszuschuss die Mitarbeitermotivation, die Mitarbeiterbindung und das Betriebsklima durch die Förderung einer gemeinsamen Mittagspause im Team.

2. Wann ist ein Essenszuschuss vom Arbeitgeber in Österreich steuerfrei?

Die Verpflegung für Mitarbeiter:innen in Gastronomie und Supermärkten darf in Österreich nicht im Vorhinein in bar ausgezahlt werden, da es sich um eine zweckgebundene Sozialleistung des Unternehmens an die Mitarbeiter:innen handelt. Eine rechtssichere Möglichkeit des Mittagszuschusses stellt die Ausgabe in Form von Gutscheinen dar. Diese dürfen nicht gegen Bargeld getauscht werden können und Dienstnehmer:innen müssen sich bei der Einlösung ihres Essenszuschuss identifizieren können.

Seit dem 30. Juni 2020 sind solche Gutscheine bis zu 8 € pro Arbeitstag pro Mitarbeiter:in steuerfrei, wenn sie in Restaurants für Mahlzeiten eingelöst werden können. Der davor geltende Freibetrag von 4,40 € wurde damit beinahe verdoppelt.

Kann der Essenszuschuss der Mitarbeiter für Essen wie Lebensmittel eingesetzt werden, also beispielsweise in Supermärkten, ist der Zuschuss bis zu einem Wert von bis zu 2 € pro Arbeitstag steuerfrei. Auch hier wurde im Jahr 2020 der Freibetrag von 1,10 € fast verdoppelt.

"Arbeitnehmer:innen geben im Schnitt zwischen 11 € und 18 € für Mittagessen aus – bis zu 8 € davon können seitens der Arbeitgeber:innen steuerfrei als Unterstützung gegeben werden."

- Christoph Monschein, General Manager Edenred Austria

3. Ist die Höhe des Essenszuschusses fix?

Die Höhe des Essenszuschusses kann der oder die Arbeitgeber:in innerhalb des Steuerfreibetrags selbst bestimmen. Es ist also möglich, Mitarbeiter:innen Essen steuerfrei in Gastronomie und Supermärkten auszugeben - in beliebiger Höhe und beliebiger Anzahl.

Beispiel 1 – Zuschuss geringer als Höchstbetrag:

Herr Schmid ist Geschäftsführer eines Unternehmens und möchte seinen Mitarbeiter:innen einen in Restaurants einlösbaren Essenszuschuss in Höhe von 4 € pro Arbeitstag in Form von Gutscheinen gewähren.

Unternehmen und Mitarbeiter:innen zahlen keine Steuern, da der Essenszuschuss unter dem gesetzlichen Höchstbetrag liegt; keine maximale Steuerersparnis.

Beispiel 2 – Höchstbetrag für Essenzuschuss ausschöpfen:

Frau Maierhofer ist Geschäftsführerin eines Unternehmens und möchte ihren Mitarbeiter:innen einen in Restaurants einlösbaren Essenszuschuss in Höhe von 8 € pro Arbeitstag in Form von Gutscheinen gewähren.

Das Unternehmen und die Mitarbeiter:innen zahlen für die 8 € pro Arbeitstag keine Steuern, weil das der in Österreich gültige gesetzliche steuerliche Höchstbetrag ist.

Beispiel 3 – einzelne Mitarbeiter:innen belohnen:

Frau Thalhammer ist Geschäftsführerin eines Unternehmens und möchte nur einer einzigen Mitarbeiterin einen in Restaurants einlösbaren Essenszuschuss in Höhe von 8 € pro Arbeitstag in Form von Gutscheinen gewähren, da sie nach einer Gehaltserhöhung fragt.

Das Unternehmen und die Mitarbeiterin zahlen keine Steuern, da der Essenszuschuss im Rahmen des gesetzlichen Höchstbetrag liegt. Bei einer durchschnittlichen Anzahl von 18 Arbeitstagen pro Monat erhält die Mitarbeiterin künftig 144 € monatlich in Form von Essensgutscheinen. Um eine Erhöhung ihres Nettogehalts in dieser Höhe zu erlangen, wäre aufgrund der zu bezahlenden Lohnnebenkosten, Steuern und Sozial­versicherungs­beiträgen eine weitaus höhere Überbezahlung Brutto nötig.

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Übrigens:

Auch die Geschäftsführung darf den Essenzuschuss erhalten, sofern sie selbst im Unternehmen angestellt ist. Laut Ziffer 17 gilt die Steuerbefreiung für „freie oder verbilligte Mahlzeiten, die der Arbeitgeber an nicht in seinen Haushalt aufgenommene Arbeitnehmer zur Verköstigung am Arbeitsplatz freiwillig gewährt.“ Die Eigentümer:innen, also reine Gesellschafter:innen des Unternehmens und deren im Haushalt lebenden Mitglieder wären also nicht berechtigt, den Essenzuschuss zu empfangen.

4. Essenszuschuss im Homeoffice - ohne Limit einlösen

Aufgrund der veränderten Arbeitswelten (Homeoffice, flexible Arbeitszeiten, ortsungebundenes Arbeiten) kann der Essenszuschuss in Form von Gutscheinen seit dem Jahr 2020 auch zuhause oder unterwegs eingesetzt werden. Eine Konsumation am Arbeitsplatz oder in einer Gaststätte sind nicht mehr zwingend erforderlich.

Dass diese Praxis auch künftig rechtlich in Ordnung ist, wurde im Dezember 2021 durch einen Nationalratsbeschluss und einer Konkretisierung im Einkommenssteuergesetz bestätigt. Dadurch kann der Essenszuschuss im Homeoffice beispielsweise auch für Lieferservices und Take-Away Bestellungen eingesetzt werden.

Die Gutscheine können kumuliert ohne wertmäßiges Tageslimit an jedem Wochentag eingelöst werden, also auch an Wochenenden und zu jeder Tageszeit. Das Einlösen des Essenszuschusses ist in ganz Österreich möglich. Arbeiten Ihre Mitarbeiter:innen also im Außendienst, sind quer über Österreich verteilt oder befinden sich im Homeoffice, sind die Essensbons - natürlich steuerfrei in Österreich - auch eine Möglichkeit.

5. Der digitale Essenszuschuss: So sieht die Zukunft aus

Der Essenszuschuss muss nicht in Form klassischer Papier­gutscheine ausgegeben werden, sondern kann auch elektronisch gespeichert werden, beispielsweise als

  • Prepaid-Karte
  • Chipkarte
  • Digitaler Essensbon
  • Etc.

Die digitalen Möglichkeiten bringen eine Menge Vorteile mit sich: Arbeitgeber:innen müssen nicht mehr monatlich Gutscheine an ihre Arbeitnehmer:innen verteilen, denn der Mittags­zuschuss kann per Mausklick zum Monatsersten aufgeladen werden und minimiert so den administrativen Aufwand.

Die Angestellten haben ihr Guthaben immer im Blick, können je nach Lösung sogar kontaktlos mit Prepaid-Karte per NFC am Terminal oder beim Einsatz einer App sogar mobil über gängige Zahlungsarten wie Google Pay oder Apple Pay direkt mit dem Smartphone bezahlen. Das Mitführen von Papiergutscheinen oder Gutscheinkarten ist dann nicht mehr nötig.

6. Essensgutscheine vom Arbeitgeber - Produkte von Edenred

Sie interessieren sich für einen rechtssicheren, steuerfreien Essenszuschuss für Ihre Mitarbeiter:innen in Österreich? Edenred bietet professionelle Gutscheinlösungen in digitaler Form als Prepaid-Karte inkl. App und mobiler Zahlung. Diese Form des Essenszuschusses kann im österreichweiten Edenred Akzeptanzpartnern-Netzwerk eingelöst werden. Edenred Restaurant und Edenred Lebensmittel sind die modernste Form des digitalen Essenszuschuss in Österreich.

Edenred Restaurant

Essenszuschuss für Restaurants
Max. 8 €/Tag/MA steuerfrei


Einlösbar bei Dean & David, Nordsee, Akakiko, MyIndigo, McDonald's, foodora uvm.

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Edenred Lebensmittel

Lebens­mittel­zuschuss für Restaurants & Super­märkte
Max. 2 €/Tag/MA steuerfrei


Einlösbar bei Spar, Billa, Alfies, foodora market, Adeg, zahlreichen Restaurants uvm.

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Gewusst?

Unabhängig vom steuerfreien Essenszuschuss können Sie Ihren Mitarbeiter:innen auch bis zu 186 €/Jahr steuerfreie Gutscheine schenken. Alle Infos dazu finden Sie in unserem Beitrag Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter:innen - wie beim Team punkten?

Beim Essenszuschuss für Mitarbeiter:innen handelt es sich um eine freiwillige Sozialleistung, die Arbeitgeber:innen ihren Arbeitnehmer:innen zur Verfügung stellen können. In Österreich ist das bis zu einem Betrag von 1.760 €/Jahr/Mitarbeiter:in möglich.

Der Essenszuschuss ist unter folgenden Voraussetzungen steuerfrei: 

  • Zweckgebundenheit (keine Barauszahlung im Voraus)
  • Steuerfreibeträge einhalten (bis zu 1.760 €/Jahr/Mitarbeiter:in)
  • Steuerliche Bestimmungen einhalten (geringerer Freibetrag, wenn auch für Lebensmittel einlösbar)
     

Edenred bietet in Österreich die steuerfreien Essenszuschusslösungen Edenred Restaurant und Edenred Lebensmittel für Mitarbeiter:innen an. Nehmen Sie gerne Kontakt mit unserem Beratungsteam auf.

Seit dem 30. Juni 2020 ist der Essenszuschuss bis zu 8 € pro Arbeitstag pro Mitarbeiter:in steuerfrei, wenn er in Restaurants für Mahlzeiten eingelöst werden kann.

Kann der Essenszuschuss auch für Lebensmittel eingesetzt werden, also beispielsweise in Supermärkten, ist der Zuschuss bis zu einem Wert von bis zu 2 € pro Arbeitstag steuerfrei.

Aufgrund der veränderten Arbeitswelten kann der Essenszuschuss in Form von Gutscheinen seit dem Jahr 2020 auch zuhause oder unterwegs eingesetzt werden. Eine Konsumation am Arbeitsplatz oder in einer Gaststätte sind nicht mehr zwingend erforderlich.

Der steuerfreie Essenszuschuss in Österreich muss vom Unternehmen für seine Mitarbeiter:innen gekauft und zur Verfügung gestellt werden.

Die wichtigsten Vorteile des Essenszuschuss sind:

  • Steuerersparnis für Arbeitgeber:innen im Vergleich zu höheren Bruttogehältern (Lohnsteuerbefreiung)
  • Steuerersparnis für Arbeitnehmern:innen (Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbefreiung)
  • Mitarbeitermotivation
  • Mitarbeiterbindung
  • Besserer Teamspirit durch gemeinsames Mittagessen
  • Ortsunabhängige Mitarbeiterverpflegung

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