Warum der Obstkorb nicht mehr ausreicht
Früher war er mal ein Alleinstellungsmerkmal und ein Zeichen für coole, hippe Unternehmen. Inzwischen ist ein Obstkorb im Büro kein Motivations-Booster mehr. Ähnlich wie eine Kaffeemaschine wird er heute von den meisten Arbeitnehmer:innen vorausgesetzt. Es ist falsch, den Obstkorb als ein Mitarbeiterbenefit anzusehen. Eine Kaffeemaschine zählt auch nicht als Mitarbeiterbenefit.
Eine Kaffeemaschine ist inzwischen Standard in österreichischen Firmen, niemand tritt deswegen eine Stelle an. Allerdings fällt es sehr wohl negativ ins Gewicht, wenn sie fehlt. Das Gleiche gilt inzwischen für Firmen, bei denen der Obstkorb im Büro fehlt.
In einer sich wandelnden Arbeitswelt wünschen sich Mitarbeiter:innen vielfältiger und individueller Benefits, die über den klassischen Obstkorb hinausgehen. Was erfolgreiche Mitarbeiterbenefits ausmacht, sind:
► Relevanz für den Alltag – sie passen zu den echten Bedürfnissen der Mitarbeiter:innen
► Echte Wertschätzung zeigen – nicht nur Symbolcharakter, sondern spürbarer Mehrwert
► Spürbare Einsparungen – sei es bei den Finanzen, der Zeit oder anderen Punkten
Ein Obstkorb in der Firma hat daher als Benefit genauso wenig Wirkung wie Wutzler. Er wirkt wie eine Standardleistung und indiziert mangelnde Kreativität.

Wie Unternehmen den Obstkorb modernisieren können
Der Obstkorb allein wird also keinen Unterschied beim Recruiting machen. Das heißt aber nicht, dass er wertlos ist. Er signalisiert dem Team sehr wohl, dass das Unternehmen die Gesundheit der Mitarbeiter:innen ernst nimmt, an sie denkt und ein Bewusstsein für eine gesunde Unternehmenskultur hat. Aber gehen Sie als Unternehmen noch einen Schritt weiter:
Statt nur ein paar Äpfel und Bananen bereitzustellen, setzen Sie auf ganzheitliche Angebote, die sich flexibel an die Bedürfnisse der Mitarbeiter:innen anpassen. Dazu zählt insbesondere der steuerfreie Essenszuschuss: Pro Arbeitstag können Unternehmen bis zu 8 € für Mahlzeiten in Restaurants, Kantinen oder bei Lieferdiensten sowie bis zu 2 € für Lebensmittelgutscheine (z. B. Supermarkt, Bäckerei) steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren.
So ermöglichen Sie Ihren Teams mehr Auswahl, Flexibilität und echte Wertschätzung im Alltag – und gehen weit über den klassischen Obstkorb hinaus.
Ist ein Obstkorb steuerlich absetzbar?
Die innerbetriebliche Verköstigung (z.B. durch Getränke, Obst und Snacks) ist uneingeschränkt steuerfrei.
Achtung: Wird statt Obstkorb ein Essenszuschuss gewährt, gelten andere steuerliche Regeln – etwa die steuerliche Freigrenze von 8 € pro Arbeitstag und Mitarbeiter:in.
Nutzen Sie den steuerfreien Essenszuschuss!
Mit bis zu 8 € pro Arbeitstag können Sie Ihren Mitarbeiter:innen einen wertvollen Zuschuss bieten, der nicht nur Ihre Mittagsverpflegung erleichtert, sondern auch Ihre Steuerlast reduziert. Der digitale Essenszuschuss ist flexibel und kann in vielen Restaurants und Geschäften genutzt werden.
Die zur Verfügung gestellten Informationen erfolgen ohne Gewähr und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich hierfür an die entsprechenden Expert:innen.