Was ist das Öffi-Ticket?

Das steuerfreie Öffi-Ticket in Österreich ist eine vom Unternehmen übernommene Fahrkarte für öffentliche Verkehrsmittel, die seit dem 1. Juli 2021 steuerfrei gestellt ist. Im Gegensatz zum früheren Jobticket, das nur für eine Streckenkarte zwischen Wohnung und Arbeitsstätte galt, umfasst das Öffi-Ticket nun auch die Kosten für Wochen-, Monats- oder Jahreskarten öffentlicher Verkehrsmittel - dazu zählt auch das Klimaticket. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass das Ticket mindestens am Wohn- oder Arbeitsort des Arbeitnehmers gültig ist. Einzelfahrscheine oder Tageskarten sind hingegen nicht begünstigt.

Vorteile für Arbeitgeber:innen

Die Kostenübernahme für Öffi-Tickets bringt für Arbeitgeber:innen zahlreiche Vorteile. 

In Zeiten des Fachkräftemangels kommt es immer mehr auf Zusatzleistungen wie Essenszuschuss oder Rahmenbedingungen wie Homeoffice an. Ein Zuschuss zum Jobticket durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin ist ein starkes Argument.

Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel reduziert den Stress des Pendelns, da Mitarbeiter:innen nicht im Stau stehen oder nach Parkplätzen suchen müssen. Zudem fördert das Gehen zu Haltestellen oder Bahnhöfen die Bewegung – sinnvoll im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung.

Klimaschutz ist wichtig und vor allem Unternehmen stehen in der Pflicht. Die eigenen Angestellten dazu zu bringen, mehr auf den klimafreundlichen ÖPNV auszuweichen, ist eine Maßnahme, die beweist, dass Nachhaltigkeitsbemühungen nicht nur leere Worte sind.

Die Kosten sind seitens des Unternehmens Betriebsausgaben und verursachen daher keine Lohnnebenkosten.

Der Vorgang ist einfach: 

► Die Mitarbeiter:innen kaufen das Öffi-Ticket und legen dem Unternehmen die Rechnung vor. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin kann das Ticket alternativ auch direkt kaufen und es an die Mitarbeitenden weitergeben.

► Kauft die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer das Ticket selbst, kann der Betrieb die Kosten sofort erstatten oder jeden Monat mit dem Lohn/Gehalt ausbezahlen.

► Das Unternehmen kann die Kosten für das Öffi-Ticket vollständig oder anteilig übernehmen.

Damit ein Öffi-Ticket steuerfrei vom Unternehmen übernommen werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: 

► Das Ticket muss am Wohn- oder Arbeitsort gültig sein. 

► Einzelfahrscheine oder Tageskarten sind nicht steuerfrei, sondern nur längerfristige Zeitkarten. Zu den steuerfreien Tickets gehören das Klimaticket sowie Wochen-, Monats- und Jahreskarten für den öffentlichen Verkehr.

 

Keine Gehaltsumwandlung: Wichtige Bedingung für die Steuerfreiheit

Achtung: Eine Gehaltsumwandlung – also die Verrechnung des Öffi-Tickets mit dem Bruttogehalt – ist nicht zulässig. Wenn die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber bisher einen Fahrtkostenzuschuss – steuerpflichtig – bezahlt hat, kann dieser nicht einfach in die Kostenübername für das Öffi-Ticket umgewandelt werden. Damit die Steuerfreiheit erhalten bleibt, muss die Ticketübernahme zusätzlich zum bisherigen Gehalt erfolgen. 

Jobticket und Öffi-Ticket – Wo liegt der Unterschied?

Der Begriff „Jobticket“ ist häufig anzutreffen. Bisher konnten Arbeitgeber:innen ihren Beschäftigten steuerfrei eine Fahrkarte für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bereitstellen.

Seit dem 1. Juli 2021 gibt es das sogenannte Öffi-Ticket, mit dem nun auch die Kosten für Wochen-, Monats- oder Jahreskarten im gesamten öffentlichen Nahverkehr steuerfrei vom Unternehmen übernommen werden können.

Pendlerpauschale und Öffi-Ticket

Seit 1.1.2023 gilt eine neue Regelung zur Pendlerpauschale bei Nutzung eines Öffi-Tickets:

► Die Pendlerpauschale wird zunächst für die gesamte Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte berechnet, als ob kein Öffi-Ticket vorhanden wäre.

► Anschließend wird der vom Unternehmen gewährte Wert des steuerfreien Öffi-Tickets von der Pendlerpauschale abgezogen. Bei mehrmonatigen Tickets wird der Wert monatlich anteilig berücksichtigt.

► Der Pendlereuro bleibt dabei in voller Höhe für die gesamte Strecke erhalten.

Kurz gesagt: Seit 2023 wird die Pendlerpauschale nicht mehr nur für die Strecke ohne Öffi-Ticket berechnet, sondern für die gesamte Pendelstrecke, von der dann der Wert des Öffi-Tickets abgezogen wird. 

Genaue Rechenbeispiele finden Sie auf der Seite der WKO.

Erweitern Sie Ihr Mitarbeiterbenefit-Paket mit zusätzlichen Vorteilen!

Nutzen Sie den steuerfreien Essenszuschuss von bis zu 8 € pro Arbeitstag oder steuerfreie Geschenkgutscheine bis zu 186 € pro Jahr, um Ihre Mitarbeiter:innen zu unterstützen. So steigern Sie die Zufriedenheit und profitieren gleichzeitig von attraktiven Steuervorteilen.

Edenred Produkte vergleichen

Die zur Verfügung gestellten Informationen erfolgen ohne Gewähr und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich hierfür an die entsprechenden Expert:innen.