Was sind Mitarbeiterrabatte?
Mitarbeitermotivation ist in Zeiten des Fachkräftemangels entscheidend. Ein gängiger Anreiz sind Mitarbeiterrabatte, bei denen Firmen ihren Mitarbeiter:innen eigene Waren und Dienstleistungen zu vergünstigten Preisen anbieten.
Oft schließen Unternehmen auch Partnerschaften mit anderen Firmen, um dem eigenen Team vergünstigte Konditionen bei diesen Partnern zu ermöglichen. Das können ebenfalls Rabatte auf Waren und Dienstleistungen wie eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder bei Hotelübernachtungen sein.
Mitarbeiterrabatte sind eine ideale Möglichkeit, Mitarbeiter:innen zu entlasten und die Mitarbeiterbindung zu erhöhen.

Steuerliche Behandlung von Mitarbeiterrabatten in Österreich
Mitarbeiterrabatte bleiben steuerfrei, wenn sie im Einzelfall 20 % des üblichen Endpreisesfür fremde Letztverbraucher nicht übersteigen. In diesem Fall entsteht kein geldwerter Vorteil und somit kein steuerpflichtiger Sachbezug.
Übersteigt der Mitarbeiterrabatt die 20 %-Grenze, so ist der geldwerte Vorteil grundsätzlich steuerpflichtig. Allerdings bleibt ein Freibetrag von 1.000 Euro pro Kalenderjahr steuerfrei. Nur der über diesen Freibetrag hinausgehende Betrag muss als laufender Bezug versteuert werden.
Der Rabatt wird vom Endpreis berechnet, zu dem der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin die Ware oder Dienstleistung gewöhnlich an fremde Letztverbraucher:innen verkauft. Übliche Kundenrabatte, die auch fremden Kund:innen gewährt werden, sind dabei abzuziehen. Sonderkonditionen für bevorzugte Kund:innen bleiben unberücksichtigt.
Wenn Angehörige Waren beim Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin kaufen und der/die Arbeitnehmer:in wirtschaftlich den Aufwand trägt, gelten dieselben Begünstigungen wie für den/die Arbeitnehmer:in selbst. Bei Direktkäufen durch Angehörige sind Rabatte bis 20 % steuerpflichtig, bei Überschreitung der 20 %-Grenze gilt die 1.000-Euro-Grenze ebenfalls.
Steuerfreie Mitarbeiterrabatte sind auch sozialversicherungsfrei sowie von Dienstgeberbeiträgen, Kommunalsteuer und Dienstgeberzuschlägen befreit.
Beispiel zur steuerlichen Behandlung von Mitarbeiterrabatten
Ein Unternehmen verkauft ein Produkt an fremde Kund:innen üblicherweise für 2.000 Euro. Ein:e Mitarbeiter:in erhält für dasselbe Produkt einen Rabatt und zahlt nur 1.500 Euro.
► Berechnung des Rabatts:
2.000 Euro (Normalpreis) – 1.500 Euro (Mitarbeiterpreis) = 500 Euro Rabatt
Prozentual entspricht das einem Rabatt von 25 %.
► Steuerliche Bewertung:
Da der Rabatt von 25 % die steuerfreie Grenze von 20 % überschreitet, entsteht ein geldwerter Vorteil.
► Freibetrag:
Pro Kalenderjahr steht dem/der Mitarbeiter:in ein Freibetrag von 1.000 Euro für Mitarbeiterrabatte zu.
► Versteuerung:
Der geldwerte Vorteil beträgt 500 Euro und liegt somit unter dem Freibetrag von 1.000 Euro. Das heißt, der gesamte Rabatt ist steuerfrei und muss nicht versteuert werden.
Falls der/die Mitarbeiter:in im Laufe des Jahres weitere rabattierte Produkte bezieht und der gesamte geldwerte Vorteil 1.000 Euro übersteigt, ist der überschreitende Betrag als laufender Bezug zu versteuern.
Dieses Beispiel zeigt, dass auch bei Überschreitung der 20 %-Grenze Mitarbeiterrabatte bis zu einem Freibetrag von 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei bleiben. Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen sollten daher die Rabatte und deren Werte sorgfältig dokumentieren.
Voraussetzungen für die Steuerfreiheit
► Der Mitarbeiterrabatt muss allen oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmer:innen gewährt werden.
► Die bezogenen Waren oder Dienstleistungen dürfen nur für den Eigenverbrauch genutzt und nicht weiterverkauft werden.
► Die Menge der rabattierten Waren muss „haushaltsüblich“ sein, um einen Weiterverkauf auszuschließen.
► Der/die Arbeitgeber:in muss genaue Aufzeichnungen über die gewährten Rabatte führen, insbesondere wenn die 20 %-Grenze überschritten wird.
Vorteile für Arbeitgeber:innen
► Wie alle Mitarbeiterbenefits sind auch Mitarbeiterrabatte dazu geeignet, die Mitarbeiterbindung zu fördern.
► Mitarbeiterrabatte sind ein Mittel, potenzielle neue Arbeitskräfte von sich zu überzeugen. Wer die attraktivsten Benefits anbietet, hat die besten Chancen.
► Mitarbeiterrabatte wirken sich positiv auf die Mitarbeitermotivation aus.
► Wenn Arbeitnehmer:innen sich Produkte des eigenen Unternehmens kaufen und diese tragen, zeigen, fahren, etc. steigt die öffentliche Wahrnehmung für das eigene Unternehmen.
► Mitarbeiter:innen, die die Produkte des Unternehmens nutzen, bauen einen größeren Bezug zu den angebotenen Produkten und dem Unternehmen auf.
Vorteile für Arbeitnehmer:innen
► Rabatte von 10, 15 oder 20 % führen zu spürbaren finanziellen Ersparnissen. Je nach Produkt (z. B. bei Autos, Einrichtungsgegenständen oder Haushaltsgeräten) kann diese Ersparnis in den vierstelligen Bereich gehen.
► Mitarbeiterrabatte sind eine attraktive Vergünstigung von Produkten, ohne dass eine steuerliche Mehrbelastung entsteht.
► Gerade, wenn die Vergünstigungen auch für Angehörige nutzbar sind, entsteht ein noch größerer Mehrwert.
Erweitern Sie Ihr Mitarbeiterbenefit-Paket mit zusätzlichen Vorteilen!
Nutzen Sie den steuerfreien Essenszuschuss von bis zu 8 € pro Arbeitstag oder steuerfreie Geschenkgutscheine bis zu 186 € pro Jahr, um Ihre Mitarbeiter:innen zu unterstützen. So steigern Sie die Zufriedenheit und profitieren gleichzeitig von attraktiven Steuervorteilen.

Die zur Verfügung gestellten Informationen erfolgen ohne Gewähr und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich hierfür an die entsprechenden Expert:innen.