Was ist die Mitarbeitergewinnbeteiligung?

Bei der Mitarbeitergewinnbeteiligung werden die Angestellten eines Unternehmens an dessen Gewinn beteiligt. Sie besitzen dann Anteile am Unternehmen oder erhalten Zahlungen, wenn das Unternehmen Gewinn macht bzw. vorgegebene Ziele erreicht. Das Ziel dieser Form der Mitarbeiterbenefits ist, die Mitarbeiter:innen zu motivieren und langfristig zu binden. Wie viel Geld Unternehmen ihren Mitarbeiter:innen auszahlen dürfen, ist nicht festgeschrieben. Seit 2022 sind in Österreich aber pro Mitarbeiter:in und Kalenderjahr bis zu 3.000 € Gewinnbeteiligung steuerfrei. Der übersteigende Betrag muss regulär versteuert werden.

Vorteile für Unternehmen

Mitarbeiter:innen, die am Unternehmen beteiligt sind, sind tendenziell zufriedener, motivierter und loyaler.

Loyale und zufriedene Mitarbeiter:innen kündigen seltener. Die Fluktuationsrate wird reduziert.

Mitarbeitergewinnbeteiligungen als Benefits machen ein Unternehmen interessanter bei Fachkräften und neuen Talenten.

Mitarbeiter:innen werden zu Unternehmer:innen im Unternehmen. Sie handeln langfristiger und nachhaltiger im Sinne des Unternehmens.

Unternehmen können Personalkosten sparen, indem sie den Steuerfreibetrag für die Mitarbeitergewinnbeteiligung in Höhe von 3.000 € pro Kalenderjahr und Mitarbeiter:in nutzen.

Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der Mitarbeitergewinnbeteiligung

Wer eine Gewinnbeteiligung für seine Mitarbeiter:innen einführen will, sollte einige Punkte beachten. 

3.000 Euro sind steuerfrei, der Rest muss regulär versteuert werden. Für das Unternehmen fallen die üblichen Lohnnebenkosten an. 

► Die Gewinnbeteiligung muss allen aktiven Arbeitnehmer:innen oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmer:innen gewährt werden. Eine individuelle Auszahlung an einzelne Mitarbeiter:innen ist nicht zulässig.

► Die Summe der jährlich gewährten Gewinnbeteiligungen darf das Unternehmensergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) des Vorjahres nicht übersteigen

► Die Gewinnbeteiligung darf nicht anstelle des bisher gezahlten Arbeitslohns oder üblicher Lohnerhöhungen geleistet werden.

Gestaltungsregeln – So zahlen Sie die Gewinnbeteiligung steuerfrei aus

Um den Mitarbeiter:innen eine Gewinnbeteiligung auszahlen zu können, gilt es die oben genannten Voraussetzungen zu erfüllen. In der Praxis sollten Sie folgende Schritte befolgen. 

Die Bedingungen zur Gewinnbeteiligung sollten in einer schriftlichen Betriebsvereinbarung oder in individuellen Arbeitsverträgen festgehalten werden.

Die Einteilung in Gruppen muss sachlich begründet sein. Willkürliche Festlegungen oder individuelle Leistungsbelohnungen sind nicht zulässig.

Die Auszahlung muss zusätzlich zum Gehalt erfolgen.

Die Mitarbeitergewinnbeteiligung muss im Lohnkonto erfasst und am Jahreslohnzettel (L16) als steuerfreie Einkünfte ausgewiesen werden.

Um bei möglichen Prüfungen der Finanzbehörden Transparenz zu gewährleisten, sollten Unternehmen nachvollziehbar dokumentieren, wie sich die Mitarbeitergewinnbeteiligung zusammensetzt. 
Wichtig: Die steuerfreie Gewinnbeteiligung für Mitarbeiter:innen darf das Unternehmensergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) des letzten Kalenderjahres nicht übersteigen. 

Beispielrechnung

Wie könnte eine steuerfreie Gewinnbeteiligung konkret in der Praxis aussehen? 
Will das Unternehmen jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter 3.000 Euro steuerfrei auszahlen, ist das nur möglich, wenn die Summe der Mitarbeitergewinnbeteiligung unter dem Unternehmensergebnis liegt.
Ein Unternehmen gewährt seinen 15 Mitarbeiter:innen jeweils eine Gewinnbeteiligung in Höhe von 3.000 Euro. 15 x 3.000€ = 45.000 €. Dann muss das Betriebsergebnis (EBIT) mindestens 45.000 € umfassen.

Wie viel Mitarbeitergewinnbeteiligung ist steuerfrei möglich?

Angenommen, ein Unternehmen macht einen Jahresumsatz von 10 Millionen € und ein EBIT von 1 Million €. Bei einer geplanten Mitarbeitergewinnbeteiligung von 3.000 € ist die geplante Gewinnbeteiligung:

  • Bei 25 Mitarbeiter:innen 75.000 €
  • Bei 15 Mitarbeiter:innen 45.000 €
  • In beiden Fällen werden keine Steuer oder Sozialabgaben fällig, da Beträge unter dem EBIT liegen.
     

Läge der Jahresumsatz bei 5 Millionen € und der EBIT bei 50.000 €, dürfte das Unternehmen:

  • bei 25 Mitarbeiter:innen (75.000 € > 50.000 €)  jedem Teammitglied nur 2.000 € steuerfrei auszahlen. Alles, was darüber liegt, wird regulär besteuert.
  • bei 15 Mitarbeiter:innen (45.000 € < 50.000 €) jedem Teammitglied 3.000 € steuerfrei auszahlen.

Erweitern Sie Ihr Mitarbeiterbenefit-Paket mit zusätzlichen Vorteilen!

Nutzen Sie den steuerfreien Essenszuschuss von bis zu 8 € pro Arbeitstag oder steuerfreie Geschenkgutscheine bis zu 186 € pro Jahr, um Ihre Mitarbeiter:innen zu unterstützen. So steigern Sie die Zufriedenheit und profitieren gleichzeitig von attraktiven Steuervorteilen.

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Die zur Verfügung gestellten Informationen erfolgen ohne Gewähr und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich hierfür an die entsprechenden Expert:innen.