
Was ist der Kinderbetreuungszuschuss?
Der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung ist eine Zusatzleistung des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin. Diese Zusatzleistung kann unter bestimmten Voraussetzungen komplett steuer- und sozialversicherungsfrei an Arbeitnehmer:innen ausgezahlt werden.
Voraussetzungen und Bedingungen für den Kinderbetreuungszuschuss
Obwohl es sich um eine freiwillige Leistung des Unternehmens handelt, gibt es gesetzliche Vorschriften, die die Rahmenbedingungen des Kinderbetreuungszuschusses regeln. Insbesondere geht es darum, welche steuerlichen Vorteile solche Zuschüsse haben können.
► Der Zuschuss ist bis zu 2.000 € pro Kind und Kalenderjahr steuerfrei (bis 2023 waren es 1.000 €).
► Altersgrenze für das Kind: bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (bisher bis 10 Jahre).
► Der oder die Arbeitnehmer:in muss selbst Familienbeihilfe für das Kind beziehen.
► Der Zuschuss kann vom Unternehmen direkt an die Betreuungsperson, Kinderbetreuungseinrichtung oder in Form von Gutscheinen für institutionelle Einrichtungen geleistet werden. Alternativ kann der oder die Arbeitnehmer:in die Kinderbetreuungskosten zunächst selbst bezahlen und vom Unternehmen erstattet oder bezuschusst bekommen (vorher war nur eine Direktverrechnung mit der Betreuungseinrichtung oder eine Ausgabe von Gutscheinen möglich)
► Bei Erstattung des Betrags muss der oder die Arbeitnehmer:in eine Rechnung der Kinderbetreuungseinrichtung vorlegen.
► Arbeitnehmer:innen müssen eine schriftliche Erklärung (Formular L35) gegenüber dem oder der Arbeitgeber:in abgeben.
► Arbeitnehmer:innen sind verpflichtet, Auskunft über die Erfüllung der Voraussetzungen und etwaige Zuschüsse von anderen Arbeitgeber:innen zu geben.
► Der kostenlose oder vergünstigte Besuch von Betriebskindergärten ist lohnsteuerfrei, selbst wenn dort auch Kinder von Nicht-Arbeitnehmer:innen betreut werden.
Vorteile für Arbeitgeber:innen
Der Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung kann sich sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmer:innen richtig lohnen!
► Durch den Kinderbetreuungszuschuss leisten Sie aktiv einen Beitrag zu einem familienfreundlicheren Arbeitsplatz und erhöhen damit Ihre Arbeitgeberattraktivität.
► Reduzierung der Lohnnebenkosten: Anders als bei einer Gehaltserhöhung müssen Arbeitgeber:innen keine Lohnnebenkosten zahlen, wenn der Kinderbetreuungszuschuss steuerfrei bleibt.
► Ein Zuschuss zur Kinderbetreuung ist auch hilfreich dabei, bestehende Mitarbeiter:innen zu binden. Plätze in Kindergärten sind häufig schwer zu bekommen und nicht günstig. Die Übernahme der Kosten ist eine wertvolle Entlastung für die Angestellten, was deren Zufriedenheit erhöht und sie stärker ans Unternehmen bindet.
► Der Kinderbetreuungszuschuss durch den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin kann dazu beitragen, Fehlzeiten und Fluktuation im Unternehmen zu reduzieren. Indem Mitarbeiter:innen eine zuverlässige Betreuung für ihre Kinder erhalten, können sie sich besser auf ihre Arbeit konzentrieren. Sie sind zudem weniger von unvorhergesehenen Ausfällen aufgrund von Betreuungsproblemen betroffen.
Vorteile für Arbeitnehmer:innen
Für Arbeitnehmer:innen liegen die Vorteile der Bezuschussung der Kinderbetreuung auf der Hand:
► Kinderbetreuung ist teuer – sofern man überhaupt einen Platz findet. Durch den Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung können Familien entlastet werden und müssen sich gleichzeitig nicht um einen alternativen Betreuungsplatz kümmern.
► Die Vereinbarkeit von Beruf und Karriere – ein immer stärkerer Wunsch – wird vereinfacht. Durch den Zuschuss zur Kinderbetreuung erhalten Familien zusätzliche Unterstützung, die es ihnen erleichtert, ihren beruflichen Verpflichtungen nachzukommen.
► Der Kinderbetreuungszuschuss bleibt für Angestellte bis zu einer Höhe von 2.000 € steuerfrei und erhöht somit das Nettoeinkommen, ohne dass zusätzliche Steuer- oder Sozialabgaben anfallen.
Erweitern Sie Ihr Mitarbeiterbenefit-Paket mit zusätzlichen Vorteilen!
Nutzen Sie den steuerfreien Essenszuschuss von bis zu 8 € pro Arbeitstag oder steuerfreie Geschenkgutscheine bis zu 186 € pro Jahr, um Ihre Mitarbeiter:innen zu unterstützen. So steigern Sie die Zufriedenheit und profitieren gleichzeitig von attraktiven Steuervorteilen.
Die zur Verfügung gestellten Informationen erfolgen ohne Gewähr und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich hierfür an die entsprechenden Expert:innen.