Was ist ein Dienstrad?
Ein Dienstrad ist ein Fahrrad, das ein Unternehmen seinen Mitarbeitenden für eine vertraglich festgelegte Zeit, zur Verfügung stellt. Mitarbeitende dürfen das Dienstrad sowohl beruflich als auch privat nutzen. Unternehmen und Mitarbeiter:innen profitieren dabei von steuerlichen Vorteilen.

Das Dienstrad und seine steuerlichen Vorteile
Fahrräder und E-Bikes mit null CO₂-Emissionen gelten in Österreich als Sachbezug mit einem Wert von 0 Euro und sind damit lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei - das gilt auch bei ausschließlicher Privatnutzung. Das Unternehmen kann die Kosten für das Dienstrad als Gehaltsextra gänzlich übernehmen oder in Form einer Gehaltsumwandlung zur Verfügung stellen.
Wird die Leasingrate über eine Gehaltsumwandlung aus dem Bruttogehalt bezahlt, mindert das die Steuer- und Sozialabgabenlast der Arbeitnehmer:innen. Dadurch können Mitarbeitende bis zu ca. 40 % gegenüber einem Direktkauf sparen - abhängig von der jeweiligen Steuerklasse. Allerdings ist zu beachten, dass die Gehaltsumwandlung das Bruttogehalt mindert, was sich auf Sozialleistungen wie Pensionen, Arbeitslosen- oder Elterngeld auswirken kann.
Dienstrad-Leasing
Das Dienstrad-Leasing, auch bekannt als Job-Rad-Leasing, läuft digital über spezialisierte Plattformen, die den gesamten Prozess von Bestellung bis Übergabe abwickeln. Versicherungen und Wartungen sind oft im Paket enthalten. Wichtig ist, dass das Dienstrad-Leasing über den Arbeitgeber läuft, da nur so steuerliche Vorteile genutzt werden können. Ein Dienstrad schließt einen Dienstwagen nicht aus. Mitarbeitende können beide Benefits parallel nutzen.
Genauere Infos zu den Leasing-Modellen finden sich bei den jeweiligen Anbietern, wie etwa Bikeleasing.at oder JobRad.

Dienstrad als Mitarbeiterbenefit
– Vorteile für alle Beteiligten
Grundsätzlich kann jede:r Arbeitgeber:in der eigenen Belegschaft ein Dienstrad anbieten. Und immer mehr Arbeitgeber:innen tun das auch bereits von sich aus – aus gutem Grund. Denn ein Job-Rad-Leasing bietet viele Vorteile. Für Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in.
Vorteile für Arbeitgeber:innen
► Vorteil im War for Talents: Anders als beispielsweise ein Obstkorb ist ein Dienstrad ein Benefit, der spürbaren Mehrwert schafft. Das kann den Ausschlag bei der Suche neuer Talente machen.
► Einsparungen bei den Lohnnebenkosten: Stellt man über den Job ein Bike zur Verfügung, werden Lohnnebenkosten eingespart.
► Förderung der Gesundheit: Betriebliche Gesundheitsförderung wird immer mehr zu einem zentralen Bestandteil moderner Personalstrategien. Wer sich ernsthaft um das Wohlbefinden seiner Mitarbeiter:innen kümmert, erhöht die Motivation, die Bindung und die Produktivität seines Teams. Das Dienstrad ist eine Maßnahme in diesem Bereich.
► Kaum Verwaltungsaufwand: Die Abwicklung des Dienstrad-Leasings wird von den anbietenden Unternehmen selbst übernommen – meistens über digitale Portale. Das reduziert den Aufwand der Arbeitgeber:innen.
Vorteile für Arbeitnehmer:innen
► Einsparungen beim Fahrradkauf: Verglichen mit einem Fahrrad, das privat gekauft werden muss, kann ein Fahrrad über den Job deutlich günstiger sein. Je nach Steuerklasse lassen sich bis zu ca. 40 % sparen.
► Nachhaltige Mobilität: Insbesondere in Städten ist das Fahrrad eine veritable Alternative zum Auto und sogar zu Bus und Bahn – besonders, wenn man den eigenen ökologischen Fußabdruck verkleinern will. Man steht weder im Stau, noch geht Zeit für die Parkplatzsuche drauf.
► Absicherung inklusive: Fahrräder werden oft geklaut oder gehen kaputt. Dienstrad-Leasing-Angebote beinhalten in den meisten Fällen Versicherungsschutz, Verschleiß- und Reparaturservices. Die Besitzerin oder der Besitzer trägt kein Risiko und vermeidet Zusatzkosten.
Motivieren Sie Ihre Mitarbeiter:innen mit mehr als einem Dienstrad!
Sie haben gesehen, wie das Dienstrad-Modell Ihre Mitarbeiter:innen motiviert und die Umwelt schützt. Doch es gibt noch mehr Möglichkeiten, Ihr Team täglich zu unterstützen und gleichzeitig Steuern zu sparen.
Nutzen Sie den steuerfreien Essenszuschuss!
Mit bis zu 8 € pro Arbeitstag und Mitarbeiter:in - bis zu ca. 1.760 € im Jahr - können Sie Ihren Mitarbeiter:innen einen wertvollen Zuschuss bieten, der nicht nur Ihre Mittagsverpflegung erleichtert, sondern auch Ihre Steuerlast reduziert. Der digitale Essenszuschuss ist flexibel und kann in vielen Restaurants und bei Lieferdiensten genutzt werden.
Die zur Verfügung gestellten Informationen erfolgen ohne Gewähr und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich hierfür an die entsprechenden Expert:innen.