
Was gilt als betriebliche Weiterbildung?
Weiterbildung kann eine breitere Palette von Bildungsaktivitäten umfassen – und das unabhängig vom eigenen Berufsfeld. Der Fokus liegt darauf, das individuelle Wissen und die Fähigkeiten zu erweitern, um berufliche Ziele zu erreichen - zum Beispiel eine Zusatzqualifikation, die für die nächste Karrierestufe benötigt wird. Von einer betrieblichen Weiterbildung spricht man, wenn die Maßnahmen vom Unternehmen unterstützt, finanziert oder sogar angeboten werden.
Betriebliche Weiterbildung ist die von Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin unterstützte Förderung von Mitarbeiter:innen.
Ziele der Mitarbeiterweiterbildung
Weiterbildungsmöglichkeiten für Mitarbeiter:innen verfolgen mehrere Ziele. Diese können dabei vielfältig sein und hängen sowohl von den Unternehmensbedürfnissen als auch von den individuellen Anforderungen der Mitarbeiter:innen ab.
Gut geschulte und entsprechend qualifizierte Mitarbeiter:innen sind produktiver und arbeiten effizienter. Sie bringen basierend auf ihrer beruflichen Weiterbildung neue Ideen oder innovative Ansätze ein. Ihre Vorschläge führen zu verbesserten Prozessen und mehr Effizienz. Und Sie können sich Kosten sparen, die Sie ansonsten für externe Experten ausgeben müssten.
Das alles stellt sicher, dass Sie ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht nur erhalten, sondern sogar ausbauen und der Konkurrenz voraus bleiben.
Wir leben in einer schnelllebigen Welt. Und gerade in einer mehrheitlich digitalen Arbeitsumgebung ist Weiterbildung ein ausschlaggebender Faktor, um mit der sich rasch verändernden Technologie Schritt halten zu können. Der Siegeszug der KI etwa wird die Art, wie wir arbeiten, in vielen Bereichen verändern. Nur, wer darauf vorbereitet ist, kann langfristig bestehen. Und genau da setzt die Weiterbildung der Mitarbeiter:innen an.
Externe Schulungen und innerbetriebliche Weiterbildung können helfen, die Selbständigkeit der Mitarbeiter:innen zu fördern. Dadurch sind weniger Abstimmungen nötig, es wird Zeit für produktive Aufgaben geschaffen und die Führungskraft entlastet. Zudem steigt das eigene Verantwortungsbewusstsein. All das hilft Ihrem Unternehmen.
Nicht mehr nur die Unternehmen suchen sich Ihre Mitarbeiter:innen aus, verstärkt ist es sogar andersherum. Mit starken Social Benefits, wie der Möglichkeit zur (kostenlosen) betrieblichen Weiterbildung, können Sie Bewerber:innen überzeugen.
Wer die Möglichkeit hat, im eigenen Unternehmen durch betriebliche Weiterbildung persönlich und fachlich zu wachsen, ist weniger verleitet zu kündigen. Dadurch sparen Sie nicht nur Kosten, die Sie fürs Recruiting ausgeben müssten, sondern stellen auch sicher, dass Ihre Mitarbeiter:innen motiviert und engagiert sind.
Welche Weiterbildungsformen gibt es?
Berufliche Weiterbildungen können in verschiedenen Formen und Formaten angeboten werden, darunter:
- Seminare und Workshops: Diese bieten oft praktische Schulungen und Informationen zu spezifischen Themen oder Fähigkeiten. Sie beinhalten oft interaktive Elemente und können auch in kleinen Gruppen als innerbetriebliche Weiterbildung stattfinden.
- Kurse und Schulungen: Dies sind strukturierte Lehrveranstaltungen, die normalerweise über einen längeren Zeitraum stattfinden – sei es über mehrere Tage am Stück oder als Regeltermin. Sie können online oder in Präsenz angeboten werden und führen zu einem Abschlusszertifikat oder einer Qualifikation.
- Konferenzen und Tagungen: Interne Mitarbeiterveranstaltungen wie Tagungen oder Konferenzen bieten die Möglichkeit, sich über aktuelle Entwicklungen in einem bestimmten Bereich zu informieren. Zudem bietet sich hier ein Rahmen, um sich mit Kolleg:innen auszutauschen. Natürlich können auch extern veranstaltete Konferenzen und Tagungen besucht werden.
- E-Learning und Online-Kurse: Diese Formate ermöglichen es den Teilnehmer:innen, bequem von zu Hause oder vom Arbeitsplatz aus zu lernen und flexibel ihren eigenen Zeitplan zu gestalten. Gerade digitale Tools bieten hier eine Vielzahl an Optionen.
- Bildungskarenz: Die Bildungskarenz war bisher eine sehr beliebte Form vor allem für sehr zeitintensive Weiterbildungen wie Universitätslehrgänge oder ähnliches. Im Zuge einer Bildungskarenz wurden Mitarbeiter:innen für einen bestimmten Zeitraum von der Arbeit freigestellt, um sich intensiv weiterzubilden, mit finanzieller Unterstützung des AMS. mit 1.4.2025 wurde diese Form der Weiterbildung ausgesetzt – ein Nachfolgemodell wird mit 2026 erwartet, ist aber aktuell noch in der Begutachtungsphase und noch nicht beschlossen. Bereits als sicher gilt allerdings, dass sich die Kriterien für eine staatliche Beihilfe zur Bildungskarenz verschärfen werden.
Anbieten, was gebraucht wird
Die Möglichkeiten zur Weiterbildung scheinen unbegrenzt. Aber genau darin besteht auch eine Herausforderung: Welche Maßnahmen sind wirklich zielgerichtet? Welche Angebote werden auch angenommen?
Fragen Sie Ihre Mitarbeiter:innen
Je besser Ihre Lernprogramme auf die berufliche Weiterentwicklung Ihrer Mitarbeiter:innen abgestimmt sind, desto positiver wirken sie sich auf ihre Motivation aus. Nutzen Sie daher auch die Chance, sie aktiv bei der Auswahl des Angebotes miteinzubeziehen. Mitarbeiter:innen bei der Auswahl des Programmes mit einzubeziehen führt zu einem zielgerichteteren Angebot und einer höheren Akzeptanz.
Kombination von internen und externen Maßnahmen
Kombinieren Sie externe Angebote wie WIFI-Kurse mit Angeboten für innerbetriebliche Weiterbildung. Dadurch können Sie einen großen Teil abdecken und sowohl fachliche Kompetenz vermitteln als auch ein Angebot für persönliche Interessen bieten. So profitieren Mitarbeiter:innen von abwechslungsreichen Inhalten, die praxisnah und gleichzeitig innovativ sind.

Erweitern Sie Ihr Mitarbeiterbenefit-Paket mit zusätzlichen Vorteilen!
Nutzen Sie den steuerfreien Essenszuschuss von bis zu 8 € pro Arbeitstag oder steuerfreie Geschenkgutscheine bis zu 186 € pro Jahr, um Ihre Mitarbeiter:innen zu unterstützen. So steigern Sie die Zufriedenheit und profitieren gleichzeitig von attraktiven Steuervorteilen.
Die zur Verfügung gestellten Informationen erfolgen ohne Gewähr und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich hierfür an die entsprechenden Expert:innen.

