Steuerbefreiung
Profitieren Sie von der Steuerbefreiung
Unsere Gutscheine sind steuerfrei. Die Steuerbefreiung kommt sowohl den Arbeitgebern wie auch den Mitarbeitern zugute. Bis zu einem Höchstbetrag entfallen Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber sowie Lohnsteuer und Sozialversicherung für den Arbeitnehmer.
Details zur Steuerbefreiung im Überblick
- Restaurantgutscheine sind bis € 4,40 pro Mitarbeiter und Arbeitstag steuerfrei und können in Restaurants, Gasthäusern, Kantinen und bei Zustelldiensten eingelöst werden.
- Lebensmittelgutscheine sind bis € 1,10 pro Mitarbeiter und Arbeitstag steuerfrei und werden in Restaurants, Gasthäusern, Kantinen, bei Zustelldiensten, Supermärkten, Bäckereien, Fastfood-Lokalen, Imbissstuben und Fleischereien akzeptiert.
- Geschenkgutscheine können bis zu € 186,- pro Jahr und Mitarbeiter steuerfrei vergeben werden.
- Kinderbetreuungsgutscheine sind bis € 500,- pro Jahr und Kind (bis 10 Jahre) steuerfrei und können in zahlreichen Kinderbetreuungseinrichtungen eingelöst werden.
Die Steuervorteile für Arbeitgeber und die Steuervorteile für Arbeitnehmer können ganz leicht mit dem Steuerrechner ermittelt werden.
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| Tel: | +43 1 815 0 800 |
| Fax: | +43 1 815 0 820 |
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